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für Süd-Ostbayern (BGL, TS, AÖ, Mü, RO, PAN)
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Wenn von Seiten der Hydrogeologie die Notwendigkeit zur Sanierung eines Wasserschutzgebietes gegeben ist, sowie die Grenzen festgelegt worden sind, können wir für Sie tätig werden:
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Versammlungen mit den betroffenen Grundstückseigentümern und evtl. Pächtern |
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Ermittlung und Behandlung von Härtefällen |
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Festlegung eines Entschädigungsrahmens zusammen mit der TU München, Weihenstephan und dem Bauernverband |
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Laufende aktualisierte Beratung mit allen neuen Pflanzenschutz- und Düngemitteln |
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Praxisorientierte Bewirtschaftungsvorschläge |
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Betreuung jedes einzelnen Betroffenen |
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Vertragsabschlüsse und Regelung der Bezahlung |
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Überwachung der Einhaltung der Vorschriften |
Wir sind für Sie im Raum Berchtesgadener Land, Traunstein, Rosenheim, Mühldorf und Altötting tätig (andere Orte auf Anfrage).
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